Zu unserem Service gehört auch die Argumentation zur Notwendigkeit der Durchführung der Therapie mit dem Ziel der Kostenübernahme durch die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.
Hinweis: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Dezember 2005 hat hierfür eine optimale Grundlage auch für gesetzlich versicherte Patienten geschaffen, ebenso die Neufassung des § 13 des 5. Sozialgesetzbuches.