Können Sie Therapieerfolge aufweisen?

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) erlaubt es nicht, (außerhalb von Fachkreisen) einzelne positive Behandlungsverläufe zu präsentieren.

Aus diesem Grunde dürfen wir Ihnen hier auch keine typischen Behandlungs-Beispiele und -Erfolge mit der von uns entwickelten und angewendeten Behandlungsmethode demonstrieren.

Grundsätzlich aber Folgendes:

Eine Erfolgsrate von 45% (Stillstand/ Rückbildung/ völlige Einschmelzung) wurde bei sogenannten austherapierten Patienten unabhängig und wissenschaftlich glaubwürdig aus einer der größten Deutschen Universitätskliniken dokumentiert. Ausgewertet und beurteilt wurden also nur die Behandlungs-Dokumentationen solcher Patienten, bei denen bis dahin die konservativen Therapie-Maßnahmen allein erfolglos angewendet wurden, also das Tumor- und Metastasen-Wachstum nicht aufgehalten werden konnte.

Die frühzeitige Kombination der konservativen Krebstherapiemaßnahmen mit der TSIT lassen vor diesem Hintergrund wesentlich bessere Behandlungsergebnisse erwarten.