Was kostet die Therapie?

 

Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen wie die privaten Krankenkassen ist möglich. Zu unserem Service gehört deshalb auch die Argumentation zur Notwendigkeit der Durchführung der Therapie mit dem Ziel der Kostenübernahme durch die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

Hinweis: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Dezember 2005 hat hierfür die optimale Rechts-Grundlage auch für gesetzlich versicherte Patienten geschaffen, ebenso die Neufassung des § 13 des 5. Sozialgesetzbuches.

Die Kosten für eine Behandlungswoche (pro Tag ca. 6-8 Stunden) belaufen sich auf ungefähr 2000 - 2500 Euro. Das ist abhängig von gegebenenfalls zusätzlich berstehenden therapiebedürftigen Begleiterkrankungen.